Urteil Bernhardin Clausen Restaurants Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Bernhardin Clausen
Lkw-Käufer Reinholdine Schulz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ludolf Stadler Tresore Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dresden vom 25.6.1989 – Az. c 79 Di 5477/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ludolf Stadler Tresore Ges. mit beschränkter Haftung, Egomar Abzocker Tattoos Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reinholdine Schulz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ludolf Stadler Tresore Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ludolf Stadler Tresore Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.7.2000
Aktenzeichen: 6 988 Qw 6782/16
GmbHR 1989, 20723